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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

I. Geltungsbereich


  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Unsere Leistungen richten sich
    ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.

  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen, die wir als Unternehmen für unsere Kunden erbringen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für zukünftige gleichartige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen. Vorsorglich werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragsbestätigung beigefügt.

  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

  5. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

  6. Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.

II. Angebot und Vertragsabschluss


  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) ​sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 

  2. Bei der Bestellung der Leistung durch den Kunden, handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen. 

  3. Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Kunden kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der vereinbarten Leistung erfolgen. Für den Fall, dass wir als Verkäufer das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II.2. annehmen, sind an den Kunden übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.


III. Preise und Zahlungsvereinbarungen


  1. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise für unsere Leistungen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- und Betriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erbracht werden, vorbehalten.

  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 

  3. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist die Vergütung sofort bei Vertragsabschluss und vor Beginn der Erbringung der Leistung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Die Erbringung der Leistung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ein entsprechender Hinweis erfolgt spätestens mit der Auftragsbestätigung.

IV. Zurückbehaltungsrechte


  1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Erbringungsfrist und Lieferverzug


  1. Die Frist zur Erbringung der Leistung wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme des Auftrags angegeben.

  2.  Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Erbringungsfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Erbringung unserer Leistung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Frist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form der Vergütung) haben wir unverzüglich zu erstatten. Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt insbesondere dann vor, wenn der Zugriff auf unser System dauerhaft beeinträchtigt ist und wir dadurch die Leistung für den Kunden nicht erbringen können. Dies kann etwa durch technische Störungen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

  3.  Ob ein Verzug in der Erbringung unserer Leistung vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Verzug von uns als Verkäufer ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Kunden. Sollte ein Verzug unsererseits bestehen, kann der Kunde den pauschalisierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises der vereinbarten Leistung, jedoch insgesamt höchstens 5% des Nettopreises. Wir behalten uns das Recht vor, nachzuweisen, dass dem Kunden kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

  4.  Die Rechte des Kunden gemäß Abschnitt X. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und unsere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

VI. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug


  1. Die Erbringung unserer Leistungen erfolgt individuell und gilt am Geschäftssitz unseres Unternehmens als erfüllt. Sollte der Kunde eine Bereitstellung der Ergebnisse oder Dokumente in einer bestimmten Art und Weise (z.B. in einem speziellen Format oder über bestimmte Kanäle) wünschen, trägt er die damit verbundenen Mehrkosten. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir selbst die Art und Weise der Bereitstellung (z.B. per E-Mail, über eine Cloud-Plattform oder auf einem anderen digitalen Weg).

  2.  Mit der Abnahme der Leistung durch den Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf diesen über. Ist eine Abnahme vertraglich nicht vorgesehen oder handelt es sich um eine Dienstleistung, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Leistung und deren Übermittlung an den Kunden über. Gerät der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug, so gilt die Leistung als erbracht, und die Gefahr geht auf den Kunden über. Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Dienst- und Werkvertragsrechts bleiben unberührt.

  3. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


VII. Mangelansprüche des Kunden


  1. Für die Rechte des Kunden bei Mängeln unserer Leistungen (einschließlich unvollständiger oder fehlerhafter Leistungserbringung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, sofern solche ausdrücklich vereinbart wurden.

  2. Vereinbarungen über die konkreten Anforderungen und Inhalte unserer Leistungen, die wir mit dem Kunden treffen, bilden die Grundlage unserer Haftung im Rahmen der Gewährleistung. Eine solche Vereinbarung umfasst alle Leistungsbeschreibungen und Angaben, die Bestandteil des Vertrages sind oder die wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf unserer Website oder in anderen öffentlich zugänglichen Informationsquellen bekannt gemacht haben. Sofern keine Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde, richtet sich die Beurteilung einer etwaigen Schlechtleistung: 

    Bei Dienstverträgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Grundsätzen der Leistungsstörung, gem. §§ 280 ff. BGB. 

    Bei Miet- und Werkverträgen nach den gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung, insbesondere § 536 BGB und § 633 BGB.

    Weitergehende gesetzliche Regelungen sowie die in diesen AGB festgelegten Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt.

  3. Bei unseren Leistungen sind wir nur verpflichtet, Aktualisierungen oder Anpassungen vorzunehmen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine regelmäßige oder bedarfsgerechte Aktualisierung zur Anpassung an rechtliche Änderungen (z. B. DSGVO Änderungen) ist nur im Rahmen einer gesondert vereinbarten und kostenpflichtigen Zusatzleistung möglich. Diese Möglichkeit wird auf unserer Website oder im Vertrag gesondert beschrieben.

  4. Für Mängel, die dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt waren oder die er grob fahrlässig nicht kannte, übernehmen wir keine Haftung.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bereitstellung der Leistung schriftlich zu melden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Anzeige von Mängeln innerhalb dieser Fristen, sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unsere Haftung bleibt unberührt, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde.

  6. Sollte die erbrachte Leistung mangelhaft sein, sind wir berechtigt den Mangel durch Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Der Kunde kann die von uns gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie ihm im Einzelfall unzumutbar ist. Wir behalten uns das Recht vor, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Geringfügige Mängel, die die Nutzung der Leistung nicht erheblich beeinträchtigen, begründen keinen Anspruch auf Nacherfüllung. Ein Anspruch auf die vollständige Neuerbringung der Leistung besteht nicht.

  7. Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind, erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Kunden aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

  8. Ist die erbrachte Leistung mangelhaft und handelt es sich um eine werkvertragliche Leistung, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. bei Gefahr für die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden). Der Kunde hat uns im Falle einer Selbstvornahme unverzüglich zu informieren. Das Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt oder wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt sind, die Nacherfüllung zu verweigern.

  9. Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

  10. Ein Rückgriff des Kunden auf Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  11. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach Maßgabe von VIII. und IX.


VIII. Haftung und Mitwirkungspflichten


  1. Wir verpflichten uns, unsere Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden technischen, organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten zu erbringen. Dabei setzen wir professionelle Methoden, Analysetools und Verfahren ein, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Dennoch können wir keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Unanfechtbarkeit der erbrachten Leistungen übernehmen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für unvorhersehbare technische Einschränkungen oder externe Faktoren, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Ein solcher Umstand stellt keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar, sofern die Leistung insgesamt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erbracht wurde.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Falls die Leistungserbringung eine aktive Mitwirkung des Kunden erfordert (z. B. Bereitstellung von Zugangsdaten, Freigaben oder notwendigen Unterlagen), ist der Kunde verpflichtet, diese rechtzeitig zu erbringen. Verzögerungen, die durch eine unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern unsere Leistungsfristen entsprechend. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, haften wir nicht für daraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden.


IX. Sonstige Haftung


  1. Wir als Dienstleister haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

  2. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, unabhängig vom Rechtsgrund, auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur: 

    a. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
    b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlicher Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf). Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. Die sich gemäß XI.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.

  4. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel der erbrachten Leistung resultiert, nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

  5. Ein Kündigungsrecht des Kunden (insb. gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

X. Verjährung


  1. Bei werkvertraglichen Leistungen verjähren Mängelansprüche abweichend von der gesetzlichen Verjährungsfrist in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, sofern der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Bei Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  2. Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, verjähren ebenfalls in einem Jahr ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  3. Für sonstige Schadensersatzansprüche gelten die allgemeinen Verjährungsfristen aus den §§ 195, 199 BGB, soweit keine längeren gesetzlichen Fristen greifen.

XI. Rechtswahl und Gerichtsstand


  1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Dienstleister und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Bayreuth ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. 

  3. Wir sind jedoch berechtigt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.